11.08.2019, 11:21
(11.08.2019, 08:42)Jo498 schrieb: Im Ernst, diese Regel gehört ergänzt oder geändert. Ohne Behinderung oder Vorteil/Abkürzung auf Linie oder Innenraum treten mit DQ zu ahnden, ist etwa so, wie wenn es beim Fußball für folgenloses (sagen wir Ball springt zum Gegner oder ins Aus) unabsichtliches Handspiel an der Mittellinie rote Karte gäbe.Einspruch! Es ist Abkürzen!
Das Problem ist natürlich, dass Behinderung/Vorteil oft Ermessenssache wäre.
Wenn D hier die treibende Kraft war, geschieht ihnen recht, für einen Punkt in der Staffel 10 Pkt. wg. Petros verloren zu haben. V.a. tut es einem für Petros leid, der ein gutes und couragiertes Rennen gemacht hat.
Die Vermessungslinie läuft bei Bahn 1 30cm von der Bordkante; jede weitere Annäherung an die Linie ist ein regulärer Vorteil, weil die Strecke verkürzt wird. Irgendwann ist aber Schluss und dies beginnt mit dem Berühren der Linie oder eben darüber hinaus.
Nehmt bitte mal die Kampfrichterposition ein: ab welcher Übertretung und ab wie vielen Schritten soll denn disqualifiziert werden? Wenn ich die Diskussionen in den Ausschüssen schon immer höre, dass wir "mit Augenmaß" agieren sollen... Wo dies anfängt oder aufhört, will aber auch keiner festlegen. Daher gibt es hier (offiziell) nur schwarz-weiß, die Athleten sollten die Regel kennen und sollten darauf eingestellt sein.
Und dass nun mal das deutsche Team Einspruch einlegt, müssen die anderen genauso aushalten wie die deutsche 4x400m-Staffel in Borås (ein Vorteil war dort wirklich nicht erkennbar!).