20.04.2020, 21:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.04.2020, 21:58 von TranceNation 2k14.)
(20.04.2020, 20:52)diwa schrieb:(20.04.2020, 20:02)TranceNation 2k14 schrieb: Na, ich bin mir nicht so sicher ob ein BuLi-Geisterspiel nicht mehr als 100 Leute ins Stadion bringt...Das sind mit Sicherheit mehr!
36 Spieler, Trainerteams, Sani/Physio, Schiedsrichter, Verbandsaufsicht (?), Journalisten, Medienteams...
Es hat aber auch noch niemand gesagt, dass solche Geisterspiele (in Hessen) zulässig wären.
Insbesondere auch wegen der irrsinnigen Testorgie, die damit einher gehen soll...
ciao
dirk
Aber dann sind wir hier ja genau an der Stelle, wo der Föderalismus und D-weite Wettbewerbe nicht vereinbar sind bzw. das ganze Sportsystem nicht mehr trennbar ist. Wie soll die Bundesliga funktionieren, wenn Hessen 100 Personen, NRW 1000 zulässt? Wird die SGE nach Mainz (wie sind denn dort die Regeln?) ausweichen oder mit Punktverlust belangt? Wie könnte man eine Ausnahmegenehmigung für SGE, nicht aber SVD98 begründen? Wie könnte man eine Ausnahme für Fußball, nicht aber Leichtathletik begründen?
Ab wo und bis wohin will man begründen, dass im Fußball der Abstand einghalten werden kann? Santa Cruz schreibt, dass Zweikämpfe (also ein Charakteristkum im Fußball) bereits die Theorie des Verteilens einschränken. Rechnerisch kann man auf einer Laufbahn Typ B (exklusive Infield) vereinfacht ca. 1300 Menschen im Sicherheitsabstand von 1,5 m, eher mehr, unterbringen. Dass das nur Theorie ist, ist mir klar, aber ich will verdeutlichen, dass die Ermöglichung von Geisterspielen wenn auch schön und wünschenswert genauso unlogisch und unfair ist im Vergleich mit anderen Sportarten und dadurch z.B. Leichtathletik-(Geister)-Wettkämpfe kein Ausschlusskriterium mehr haben.