Zitat:https://www.leichtathletik.de/fileadmin/...antrag.pdf
(29.09.2014, 17:08)Robb schrieb:(29.09.2014, 17:04)Atanvarno schrieb:Das müssen nichtmal Grundrechte sein, das ist wie mit AGBs, wenn sie gegen Gesetze verstossen, sind sie nichtig/anfechtbar.(29.09.2014, 13:17)Javeling schrieb: Hmmmh, beinahe hätte ich es vergessen. Niemand wird gezwungen, sich sportlich zu betätigen. Jeder, der sich dafür entscheidet, diesen Sport (hier Leichtathletik) beruflich oder 'nur' als Hobby auszuüben, 'unterwirft' sich mit der Unterschrift unter dem Startpass-Antrag den 'Satzungen und Ordnungen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV)' incl. der IWR und den Anti-Dopingbestimmungen.
Wenn diese Regeln gegen Grundrechte verstoßen (und ob die Anti-Doping-Regularien einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten würden ist fraglich), sollte man sich ihnen eben nicht unterwerfen müssen.
Hmmmmh, ich hatte ja vergessen, dass dieses 'Unterwerfen' nicht von mir ist. Ist das denn noch nie geprüft worden ? Unterschrieben haben doch alle KaderathletenInnen.
Meine Güte, wenn diese Bestimmungen /Regularien gegen die Gesetze verstossen - und das schon seit Jahren (!) -, dann sind doch auch die Tests..........

Heinz Engels, Mainz