Zitat:Grundgesetz Artikel 3 Absatz 1, 2 und 3
(1) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
(2) „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. […]“
(3) „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
RalfM schrieb:Ich erwarte, dass das Kartenhaus der Doping-Bekämpfer bald zusammenbricht.So, da haben wir den Salat ! Wenn alle Menschen (incl. Sportler und Altersheimbewohner) vor dem Gesetz gleich sind, dann müssen sie auch gleichermaßen bestraft oder nicht bestraft werden. Oder ?
Die Schaffung von Anti-Doping-Gesetzen mit Androhung von Haftstrafe ist populistischer Schwachsinn hoch drei. Denn jeder Mensch in unserem Land gilt erst mal als unschuldig, es sei denn, ihm werden Gesetzenverstöße belegbar vorgeworfen. Dann stehen ihm alle Rechtsmittel zur Verfügung, diesem Verdacht entgegenzutreten.
Jede Person, in deren Urin oder Blut eine nach sportinternen Regularien nicht erlaubte Substanz nachweisbar ist, ist vor dem Gesetz also zunächst mal unschuldig. Ein Verband müsste Klage erheben, und dann müsste nach rechtsstaatlichen Kriterien ermittelt werden, ob diese Person Schuld auf sich genommen hat. Ein reiner Nachweis einer Substanz in einer Körperflüssigkeit reicht dazu garantiert nicht aus.
Noch lächerlicher sieht es beim Besitz von Dopingsubstanzen aus, denn in der Regel sind dies ja Medikamente, die bei entsprechender Indikation auch von Krankenkassen verschrieben werden und die jeder mit sich führen darf.
Moment mal, da ist mir was aufgefallen.
Im Grundgesetz Artikel 3 Absatz 1, 2 und 3 sind aufgeführt : Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat/Herkunft, Glaube, Behinderung und religiöse /politische Anschauung. Da fehlt doch: Wegen seiner sportlichen Tätigkeit !
Also, wenn ein Sportler im Besitz von Medikamenten ist, die verbotene D.-Substanzen haben, dann wird er bestraft. Wenn meine Oma diese hat, dann braucht sie nicht in den Knast.

Beinahe hätte ich's vergessen : Es gibt ja noch die 'Medizinische Ausnahmegenehmigung" (TUE /ATUE), die bei vielen Sportlern /auch LA-Senioren sehr beliebt ist.
Wenn nun der Knast droht, dann wird sich sicherlich auch der Apotheker freuen.
Heinz Engels, Mainz