(02.10.2014, 10:23)MZPTLK schrieb: Die 'Frage', ob man 'Zumutungen' wie GPS, Handys oder staatliche Strafverfolgung einsetzt, stellt sich für mich nicht.Der Sport wird ein wenig überbewertet, wenn man meint, dass derart massive Eingriffe in die Privatsphäre verhältnismäßig und sogar dringend geboten sind.
Das Argument der 'Verfassungswidrigkeit' ist ein Scheinargument, weil eine Strafverfolgung durch die freiwillige Zugehörigkeit zu einer Rechtsgemeinschaft und deren Regeln, durch Rechtsgüterabwägung und den Grundsätzen der Verhältnismässsigkeit nicht nur legitimiert, sondern dringend geboten ist.
Die Zugehörigkeit zur Rechtsgemeinschaft Sportverband ist nicht freiwillig, weil alternativlos für denjenigen, der Wettkampfsport betreiben möchte.
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)