(04.10.2014, 21:40)MZPTLK schrieb:Zu 1) Ein Berufssportler (hier Leichtathlet) tritt nicht in einen Verein ein (außer bei einem Wechsel). Er wird durch den Verein, dem Training und einer außergewöhnlichen Leistung 'freiwillig' zum Berufssportler. Er akzeptiert also freiwillig die IWR-Bestimmungen.(04.10.2014, 21:24)Atanvarno schrieb: Du ignorierst weiterhin zwei schon angesprochene Punkte:
1) der Eintritt in einen Sportverein ist für einen Berufssportler nicht freiwillig. Er muss das tun, um seinen Beruf ausüben zu können
2) Vereine dürfen sich keine Regeln geben, die gegen Gesetze verstoßen
Zu 1: Wie grausam! Aber so ist das im (Erwachsenen-)Leben. Aber was hindert ihn eigentlich daran, auf Änderung der Bestimmungen hin zu wirken, oder bei Nicht-Akzeptanz einen Alternativ-Verband zu gründen?
Wenn es einen 'Alternativ-Verband' geben würde, dann sicherlich nicht ohne Regeln........und ohne einen Mitgliedsausweis. Und wenn man mit den Antidoping-Bestimmungen nicht einverstanden ist, dann kann man immer noch z.B. im Pflegebereich freiwillig den Beruf eines Altenpflegers ergreifen. Jedoch......hier gibt es doch tatsächlich auch Regeln.
Wie grausam !
Heinz Engels, Mainz