(31.08.2024, 19:15)TranceNation 2k14 schrieb: Ich habe auch keine Infos, aber 4 Jahre bedeutet ja keine Kooperation. Hätte sie die Krankheit und daher "versehentlich" oder fahrlässig gedopt, wären es doch 2 Jahre, oder?
Für eine Strafminderung müsste die Athletin nachweisen, dass sie keine oder eingeschränkte Schuld trifft. Das stelle ich mir bei einer bewussten Medikamenteinnahme recht schwierig vor.
Aber hier waren ja im Gegensatz dazu noch erschwerende Umstände gefunden worden, weswegen das Strafmaß ja auf 5 Jahre erhöht (!) wurde.
Aus der DLV Pressemeldung:
Zitat:Die Nationale Anti Doping Agentur hat Läuferin Sara Benfares (LC Rehlingen) für fünf Jahre gesperrt. Das teilte die NADA am Donnerstag mit und begründete das hohe Strafmaß mit erschwerenden Umständen. Nach Angaben der NADA wurden bei Sara Benfares zwischen Ende September 2023 bis Mitte Januar 2024 bei drei Proben insgesamt fünf verschiedene nicht-spezifische Substanzen nachgewiesen, darunter Testosteron, Clenbuterol und das Blutdopingmittel Epo.