(12.08.2025, 13:58)h3inz_h4rtm4nn schrieb: Das hieße also: Wenn Frau Pfeiffer eine 30:19 Minuten auf der Straße gerannt wäre, hätte sie laut WA die Qualifikation für die WM direkt abgehakt und wäre damit startberechtigt, käme aber wegen der DLV-Denke nicht in den Bundeskader, weil sie es nicht auf der Bahn gelaufen ist? Das verstehe, wer will. Es gibt doch sicherlich berechtigte Gründe, weshalb WA die Straßenzeiten als gleichwertige Leistungen für eine Qualifikation einordnet.
https://assets.aws.worldathletics.org/do...3360a9.pdf
Frau Pfeiffer erwähnte, der Halbmarathon-Kader wurde abgeschafft. Wäre es dann nicht das Mindeste, man würde dem Beispiel des Weltverbands folgen und die Straßenleistungen auch gleichwertig zur Bahn betrachten? Warum denn immer maximal unflexibel sein?
Es sei mal angemerkt, dass World Athletics sehr wohl einen Unterschied zwischen den beiden Disziplinen eingesteht, indem für das Ranking die 10.000m deutlich höher als die 10km Straße gewichtet werden. Besonders frappierend ist das bei Eva Dieterich, bei welcher der zweite Platz bei der 10.000m-DM in 31:45 mehr Punkte gebracht hat als der zweite Platz bei der Straßen-EM in 31:25. Nur bei der Supernorm sind Straßenleistungen seit zwei Jahren gleichberechtigt, wahrscheinlich unter anderem als Reaktion auf die sinkende Relevanz des 10.000m-Laufes. Aber selbst der DLV kommt über die erlaubte Straßenzeit im Zweierschnitt ja was den Aspekt angeht den Athleten entgegen.