13.08.2025, 13:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.08.2025, 13:51 von h3inz_h4rtm4nn.)
(13.08.2025, 13:34)S_J schrieb:(13.08.2025, 13:08)h3inz_h4rtm4nn schrieb: Für Gehen und Straßenlauf ist die Frist genauso 31.10.
Wettkämpfe in November und Dezember haben für die Kaderbildung keine Relevanz.
Für die Zusatzleistung Halbmarathon für die 10 000m, sowie die Norm Marathon steht in den Kadernormen:
Zitat:Zeitraum der Erbringung 01.12.2024 bis 31.10.2025
Für das Gehen ist zudem vermerkt:
Zitat:Gehen 01.11.2024-31.10.2025
Ja, ich meinte: Die Leistungen im November und Dezember 2025 haben keinen Einfluss auf die Kaderbildung für 25/26, sondern erst fürs Folgejahr 26/27. Ich habe mich falsch ausgedrückt und deine Ausführungen habe ich missverstanden, Entschuldigung!