(23.09.2025, 21:13)trackwatchnds schrieb: Ich würde auch gerne die Moderatoren und den Betreiber des Forums nochmal offiziell fragen, inwiefern man nicht etwas mehr Transparenz in die Angelegenheit bringen könnte, als es aktuell der Fall ist?
Deswegen.
Zitat:1. Grundproblem: Persönlichkeitsrechte vs. Meinungs- und PressefreiheitQuelle: ChatGPT mit folgendem Prompt ("Im deutschen Fernsehen lief im Format frontal eine Dokumentation über sexuell übergriffige Trainer in der Leichtathletik. Die Namen der Trainer wurden nicht genannt, es ist aber mit etwas Kenntnis der Materie und ein wenig Googlen möglich diese zu deanonymisieren. Wie wäre die Veröffentlichung der Namen in einem Diskussionsforum im Internet rechtlich zu bewerten. Würden hier Konsequenzen für den Betreiber des Forums drohen?")
In Deutschland gilt:Wenn Medien (wie frontal) Täter nicht namentlich nennen, geschieht das bewusst: Um Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und ggf. Unschuldsvermutung zu wahren.
- Art. 1 & 2 GG schützen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
- Art. 5 GG schützt Meinungs- und Pressefreiheit.
Die Namensnennung in einem Forum wäre deshalb rechtlich deutlich heikler als die anonyme Berichterstattung.
2. Strafrechtliche RisikenSelbst wenn die Anschuldigungen zutreffen sollten, kann die öffentliche Namensnennung rechtlich als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewertet werden, solange keine rechtskräftige Verurteilung oder ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
- Üble Nachrede (§ 186 StGB): Behauptung einer ehrenrührigen Tatsache, deren Wahrheit nicht beweisbar ist.
- Verleumdung (§ 187 StGB): Bewusst falsche Tatsachenbehauptung.
- Verstoß gegen § 12 BDSG / DSGVO: Veröffentlichung personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage.
3. Zivilrechtliche Risiken
Die Betroffenen können:Das gilt sowohl gegen die Person, die postet, als auch gegen den Forenbetreiber.
- Unterlassung (§§ 1004 BGB analog i.V.m. Art. 1, 2 GG) verlangen.
- Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen.
- Gegendarstellung erzwingen.
4. Haftung des Forenbetreibers
In Deutschland gilt das Telemediengesetz (TMG) / nun Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).Beispiel: Ein Nutzer postet Namen → jemand meldet dies als rechtswidrig → Betreiber muss löschen.
- Ein Betreiber ist für fremde Inhalte nicht automatisch verantwortlich (§ 7 TMG).
- Aber: Ab Kenntnis einer Rechtsverletzung muss er unverzüglich handeln (Löschung/ Sperrung).
- Tut er das nicht, haftet er zivilrechtlich als Störer und ggf. sogar strafrechtlich (§ 14 TMG Auskunftspflichten).
Unterlässt er das, drohen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Schadensersatzforderungen.
5. Fazit
- Die Veröffentlichung von Namen in einem Forum in dem Kontext wäre hochgradig rechtlich riskant.
- Ohne gerichtliche Verurteilung oder Einwilligung ist die Namensnennung im Normalfall rechtswidrig.
- Betreiber eines Forums, das solche Beiträge zulässt, muss bei Kenntnis sofort löschen, sonst drohen Abmahnungen und Schadensersatz.
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)