27.10.2025, 21:44
(27.10.2025, 21:09)Reichtathletik schrieb: Kann jemand juristisch einschätzen, ob es möglich ist Personen Zutrittsverbot zu Veranstaltungen zu geben, auch wenn juristisch nichts vorliegt. Also Quasi per Hausrecht zu sagen: Der Trainer XY ist auf der Anlage bei unserem Sportfest unerwünscht? Und wie ist das bei einer Anlage, die nicht dir als Verein gehört? Oder gar bei einer Meisterschaft?
Ja - ist möglich haben wir auch schon (Beleidigungen aus dem Publikum gegen Athleten/innen - Handball/ etz.) durchgesetzt! Aber wenn man keinen Einlass / Sec. hat wird die Kontrolle auch schwer.
Vorher muss aber die Person informiert werden, sonst wird es z.B. bei Kartenerwerb tricki.
Problem ist wahrscheinlich wenn du z.B. die Berufsausübung einschränkst - dann brauchst du den Juristen!

