07.01.2017, 12:53
(06.01.2017, 20:21)RalfM schrieb: Kleine Regelkunde: IWR R1. Für welche Veranstaltungen gelten die IWR?Für alle, die unter Aufsicht und Genehmigung des Verbandes stattfinden...
(06.01.2017, 20:21)RalfM schrieb: In Backnang darf jeder auch im Nachthemd starten.Wenn er nicht den Anspruch hat, dass seine Zeit evtl. in einer Bestenliste landet oder als Qualinorm für irgendwas Verwendung finden soll.
Sprich: Wenn der als Volksläufer an dem Lauf teilnimmt. Auch wenn der DLV hier die Begrifflichkeit geändert hat.
(06.01.2017, 20:21)RalfM schrieb: Wenn es zwischen Sponsoren und Athleten andere Verabredungen gibt (oder eben nicht) hat die Verbands-LA damit nichts zu tun.[/quote]
Ja, für Volksläufe, Kirmesveranstaltungen und Presseauftritte.
Wenn der Athlet an Wettkämpfen teilnehmen will, deren Ergebnis er nicht nur für sich persönlich gewertet werden will, muss er ein Vereintrikot tragen.
Ob dieses vom Vereinssponsor oder vom persönlichen Sponsor ist, ist eine Sache die zwischen Athlet und Verein ausgemacht werden muss.
Es gibt durchaus Vereine, bei denen die breite Masse mit Trikots der MArke X, der von der Marke Y gesponsorte Athlet mit deren Trikot antritt.
Beide sind aber als Vereinstrikot erkennbar.
Ein reines "Markentrikot" ist bei allen offiziellen Veranstaltungen ab Kategorie 1 nicht zulässig.
Dass das trotzdem nicht bemängelt wird (z.B. bei Diamond-League Meetings, bei denen die eine Hälfte des Feldes in NIKE-Hemdchen, die andere in Adidas-Hemdchen rumläuft), ist eine der vielen Inkonsequenzen des Systems.
Ciao
dirk