21.06.2016, 19:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.06.2016, 19:48 von Sergej Litvinov.)
(21.06.2016, 19:25)Robb schrieb:(21.06.2016, 19:16)Sergej Litvinov schrieb: Die Sperre des Verbands ist legetim, aber ein Verbot eines Athleten auf die profi Karriere ohne jeglichen Beweis verletzt die Menschenrechte von diesen Athleten.Die Unschuldvermutung von jeden Athleten sollte bestand haben, egal wie emotional diese Situation auch ist.
Wie die Anwälte sagen: Wenn man nicht sicher ist, lässt man lieber einen möglichen Verbrecher laufen, stat einen möglichen Unschuldigen zu bestrafen.
Das klingt in der Theorie ganz nett, ist aber in der Praxis nicht durchsetzbar. Danach dürfte das IOC Kuwait nicht sperren, denn die Athleten können nichts für das Verhalten der Regierung. Südafrika hätte nie wegen der Apartheids-Politik ausgeschlossen werden dürfen, denn der Ausschluß betraf auch farbige Athleten. Und warum durfte Deutschland 1948 nicht an den olympischen Spielen teilnehmen? Es war sicher nicht jeder Deutsche ein Nazi, also traf der Bann auch ein paar Unschuldige. Der Bann der bulgarischen Gewichtheber wäre auch nicht rechtmäßig, es ist nicht erwiesen, dass alle Bulgaren dopen.
Nochmal, das Kollektivbestrafungen durchgesetzt werden heisst nicht das es ok ist.
In Chichenien wird heute noch die ganze Familie eines Teroristen getötet damit die anderen sich zich mal überlegen bevor diese etwas in die Luft sprengen.
Ich glaube es hilft sogar in der Masse, aber ist das auch gerechtfertigt?
Menschen haben Rechte und wenn wir die Sachen jetzt Regeln werden wie es uns passt, ist wohl nicht gut für die Zukunft.