08.12.2016, 11:38
(08.12.2016, 11:29)Robb schrieb: Kann mich jemand aufklären, warum die Regelung gegen EU-Recht verstossen sollte? Falls nach EU-Recht EU-Ausländer auch bei nationalen Meisterschaften teilnehmen dürfen, läßt sich das nicht auf andere Gebiete anwenden? Darf ein EU-Ausländer Bundeskanzler werden? Bundespräsident? EU-Recht bedeutet nicht automatisch gleiches Recht für alle, der Europäische Gerichtshof hat z.B. den Ausschluss von Hartz IV für EU-Länder für Rechtens erklärt.
Es ginge dabei tatsächlich in erster Linie um Arbeitnehmerfreizügigkeit. Lässt sich im Fußball oder anderen Profisport natürlich besser durchfechten als in der Leichtathletik.