21.07.2016, 12:47
(21.07.2016, 12:31)ap-hh schrieb: zitat adonis:Na ja, die von dir genannten Beispiele sind teilweise uralt und haben sich gegen die Staaten als solche gerichtet, nicht dezidiert gegen deren Sportler! In den Weimarer Jahren und nach dem Zweiten Weltkrieg war Deutschland eben ein Paria der Weltgemeinschaft, nicht explizit die deutschen Sportler. Gerade was individuelle Rechte angeht sind außerdem seit diesen Zeiten Lichtjahre vergangen!! Ist es nicht die Politik, die uns immer wieder (zu Recht) einimpft, dass "kollektive Verurteilungen" (vgl. z.Zt. Flüchtlingsfrage, Islam, racial profiling,...) falsch und unangebracht sind. "In dubio pro reo" ist doch meines Wissens ein eherner Grundsatz der Jurisprudenz, der eben offenbar doch nicht immer gilt.
... Es wundert mich doch, dass eine Kollektivbestrafung nun höchstrichterlich legitimiert wird. ...
So neu ist eine Kollektivbestrafung doch auch nicht -
Deutschland durfte ja auch dreimal bei olympischen Spielen nicht dabei sein (1920, 1924 und 1948),
Südafrika war lange Zeit wegen der Apartheit-Politik ausgeschlossen. Das führte u.a. zu der absurden Konsequenz, dass selbst schwarze Athleten aus Südafrika bei Olympia nicht antreten durften.
Ich meine, dass auch noch andere Länder betroffen waren, aber ich kann den Beleg gerade nicht finden.