22.07.2016, 11:43
(22.07.2016, 10:05)gera schrieb:Da hast du vollkommen Recht - es bedeutet ganz einfach die Umkehrung der Beweislast, die es in unserem Rechtssystem meines Wissens nur in Gewährleistungsangelegenheiten (Haftung, Schadensersatz,...) gibt. Es folgt: Der russische Sportler gilt grundsätzlich so lange als gedopt, bis er - wie auch immer? - das Gegenteil bewiesen hat.(21.07.2016, 23:06)RalfM schrieb: "... Wer dem russischen Betrugs-System angehört, kann natürlich auch keine haltbaren Belege für fairen Sport anbringen, bei aller persönlichen Integrität.
Also, ich wüsste nicht, dass ein Sportler irgendwo auf der Welt Beweise für seine Sauberkeit bringen muss.
Umgekehrt, man muss ihm beweisen, dass er dopt. Oder irre ich mich da ?