28.11.2016, 20:05
(28.11.2016, 16:59)alex72 schrieb: Dein Beispiel ist eine externe Ausnahme
über 90% der in Deutschland geborenen Ausländischen Kinder haben von Geburt an Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft und müssen sich als Jugendliche auch nicht ihre andere Nationalität aufgebaut das ist Fakt!
Was ist denn eine "externe Ausnahme"?
Da habe ich wirklich Schwierigkeiten, deine deutsche Sprache zu verstehen.
Und dann musst du mir etwas anderes auch noch mal erklären (ich bin manchmal etwas langsam): Warum sind Kinder, die, wie du selbst sagst, von Geburt an Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben, für dich "Ausländische Kinder"?
Du wirst dich doch nicht mit den frühpubertierenden Türken- und Araberjungs hinstellen wollen, und "Schlitzauge!" rufen???