08.12.2016, 11:19
Eine Klage hat nur in Bezug auf EU Ausländer eventuell eine kleine Chance.
Ein Sportverband kann schon selbst festlegen dass man für eine Deutsche Meisterschaft die Staatsbürgerschaft braucht.
Ein EU Bürger könnte höchstens behaupten dass dies ihn in seiner Berufsausübung in Deutschland behindert.
Aber ein Berufssportler verdient sein Geld ja nicht bei den DM sondern bei Sportfesten und das bleibt ja erlaubt.
Ein Sportverband kann schon selbst festlegen dass man für eine Deutsche Meisterschaft die Staatsbürgerschaft braucht.
Ein EU Bürger könnte höchstens behaupten dass dies ihn in seiner Berufsausübung in Deutschland behindert.
Aber ein Berufssportler verdient sein Geld ja nicht bei den DM sondern bei Sportfesten und das bleibt ja erlaubt.