(13.06.2019, 11:57)Reichtathletik schrieb: EuGH bestätigt DLV-Position in zentralem PunktDer DLV liegt erheblich falsch.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in seinem Urteil vom Donnerstag bestätigt, dass der nationale Meistertitel nur für deutsche Staatsangehörige vergeben werden kann.
leichtathletik.de : EuGH bestätigt DLV-Position in zentralem Punkt
Er vergibt seine Lizenzen an Mitglieder die üblicherweise einem Verein oder LG in Deutschland angehören. Das bedeutet, dass Türken, Schweizer, Franzosen in Deutschland eine Deutsche Lizenz lösenkännen, allenfalls auch noch eine im Heimatland.
(Die Nationalitätenstatistik würde mich interessieren)
Wer eine offizielle Deutsche LA Lizenz löst, sollte aus meiner Sicht nicht von der DLV Meisterschaft ausgelschlossen werden sondern nur wie in der Schweiz vom Titel Deutscher Meister. Sprich ein Ausländer mit Deutscher Lizenz könnte den Wetkampf gewinnen aber nicht den Titel erhalten der würde dann dem ersten Deutschen zufallen.