18.06.2019, 08:12
(18.06.2019, 00:05)alex72 schrieb: Ich glaube hier wird der Begriff Startlizenz völlig falsch verstanden:
Die Startlizenz bedeutet nur dass jemand grundsätzlich in D starten darf. Eine Startlizenz setzt aber nicht alle Regeln und Satzungen ausser Kraft Wenn man für einen Wettbewerb bestimmte Kriterien erfüllen muss ( Alter, Geschlecht, Normen oder eben Nationalität) wird das natürlich nicht durch eine Startlizenz ausgehebelt.
Das bringt es schon ziemlich auf den Punkt. Allerdings gibt es keine Startlizenz sondern lediglich ein Startrecht (DLO § 4). Damit hat man ein Teilnahmerecht an Veranstaltungen (DLO § 5 Absatz 5.1). Für Deutsche Meisterschaften ist das nochmals separat in DLO § 5 Absatz 5.2 geregelt:
Zitat:Sämtliche Meisterschaften sind grundsätzlich offen für alle Athleten, die die deutsche Staatsbürgerschaft und ein gültiges Startrecht für einen deutschen Verein/LG haben.
Es gab früher Fälle, bei denen der amtierende Schweizer Meister dann auch noch Deutscher Meister werden wollte. Dann stellte sich irgendwann tatsächlich die Frage nach "Gerechtigkeit" und führte wohl zu der Einschränkung.
Lässt man einen ausländischen Teilnehmer mit Startrecht in Deutschland zu, hat aber geregelt, dass er nicht Deutscher Meister werden kann, führt das dann im Falle des Gewinns zu folgender Siegerehrung:
"[...] Den zweiten Platz und Deutscher Meister wird [...]. Auf dem ersten Platz ist [...]."
Meiner Ansicht nach schwer vermittelbar.